Leistungen des Jobcenters
Leistungen des Jobcenters
Menschen können im Laufe ihres Lebens aus den unterschiedlichsten Gründen arbeitslos werden und dabei in die Lage kommen, ihren notwendigen Lebensunterhalt auch aus eigener Kraft nicht mehr bestreiten zu können, sei es z. B. weil Versicherungsleistungen der Agentur für Arbeit der Höhe nach nicht ausreichend sind bzw. nicht ausreichend Einkommen und Vermögen vorhanden ist. In diesem Fall können Sie sich an unser kommunales Jobcenter wenden.
Hier finden Sie sämtliche Anträge und Informationen zum Herunterladen
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Der Arbeitgeberservice nimmt Stellenangebote auf und vermittelt Arbeitnehmer und Auszubildende
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Hilfe und Förderung bei der Arbeitsplatzsuche
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Die Grundsicherung für Arbeitsuchende ist eine bedarfsorientierte, einkommens- und vermögensabhängige Fürsorgeleistung
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Hinweise zur EU-Datenschutz-Grundverordnung.
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Neben dem Regelbedarf können auf gesonderten Antrag auch einmalige Bedarfe durch Geld- oder Sachleistungen gewährt werden.
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Aufgabe des Forderungseinzugs ist die zeitnahe und vollständige Beitreibung offener Forderungen.
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Die wichtigsten Aufgaben und Angebote im Überblick
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Hier erfahren sie mehr über die Aufgaben des "Örtlichen Beirats" und der "Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt" (BCA)
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Haben Sie persönliche Probleme, die Sie daran hindern, eine Arbeit zu beginnen?
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Bezieher von Arbeitslosengeld II sind regelmäßig während des Leistungsbezuges gesetzlich kranken- und pflegeversichert.
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Was versteht man unter angemessene Unterkunftskosten? Wie hoch sind diese? Hier erfahren Sie mehr.
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Das Familienportal wird gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft
und Forsten und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER).