Das Amt für Kinder, Jugend und Familie als Beistand und gesetzliche Vertretung Vormundschaft
Wenn Eltern sterben, mit der Erziehung ihrer Kinder überfordert sind oder noch minderjährige Mädchen Mutter werden, wird das Amt für Kinder, Jugend und Familie vom Familiengericht zum Vormund oder Pfleger des Kindes bestellt.
Die Aufgaben umfassen bei
bestellter Amtsvormundschaft:
- Rechte und Pflichten für alle Bereiche der elterlichen Sorge, einschl. rechtliche Vertretung des Mündels.
- z.B. bei Entzug der elterlichen Sorge durch ein Gericht, bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, bei anonymer Geburt, bei Adoptionsfreigabe.
gesetzliche Amtsvormundschaft:
- Sorgerecht für das Kind einer minderjährigen Mutter.
- Sorgerecht für das Kind einer minderjährigen Mutter.
Amtspflegschaft:
- Rechte und Pflichten für Teilbereiche der elterlichen Sorge. z.B. Entzug der Aufenthaltsbestimmung, der Gesundheitsfürsorge oder eines oder mehrerer anderer Bereiche des Sorgerechtes, Entscheidungsbefugnisse, z.B. Zeugnisverweigerungsrecht.
Telefonische Auskunft für familienbezogene Leistungen und Hilfen:
Tel.-Nr. 0180/12 33 555
Familienservicestellen - ein neues Informationsangebot der Bayer. Staatsregierung
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Wer macht was?