§ 33 SGB VIII Vollzeitpflege Fachstelle Pflegekinder
"Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege soll entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen und seinen persönlichen Bindungen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie Kindern und Jugendlichen in einer anderen Familie eine zeitlich befristete Erziehungshilfe oder eine auf Dauer angelegte Lebensform bieten. Für besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche sind geeignete Formen der Familienpflege zu schaffen und auszubauen.“
Formen der Pflege
Vollzeitpflege
Bei der Vollzeitpflege handelt es sich um eine vorrübergehende oder dauerhafte Unterbringung eines Kindes in einer Pflegefamilie.- Bereitschaftspflege
Bei kurzfristiger Unterbringung eines Kindes kommen Bereitschaftspflegefamilien zum Einsatz. Die Dauer der Unterbringung sollte maximal 3-6 Monate nicht überschreiten. Innerhalb dieses Zeitraumes wird die Perspektive des Kindes und evtl. die Rückkehr in die Herkunftsfamilie abgeklärt. Wird für das Kind ein längerfristiges Pflegeverhältnis notwendig, findet ein Wechsel in eine Vollzeitpflegefamilie statt.
Aufgaben des Fachdienstes Pflegekinder:
- Eignungsüberprüfung von Pflegeeltern
- Ausgestaltung und Durchführung von Vorbereitungsseminaren für künftige Pflegeeltern
- Unterstützung und Begleitung von Pflege- und Herkunftsfamilien
- Qualifizierungsangebote für Pflegefamilien in Form von Fortbildungsveranstaltungen
- Hilfeplanerstellung
- Gewinnung von Pflegefamilien
Telefonische Auskunft für familienbezogene Leistungen und Hilfen:
Tel.-Nr. 0180/12 33 555
Familienservicestellen - ein neues Informationsangebot der Bayer. Staatsregierung
Antworten auf die Frage:
Wer macht was?