Unterstützung durch freie Mitarbeiter Freie Mitarbeiter/Träger
Treten in einer Familie Situationen ein, die Eltern in der Erziehung handlungsunfähig werden lassen, dann kann das Amt für Kinder, Jugend und Familie die Eltern mit ambulanten Hilfen in Ihrer Erziehungsaufgabe unterstützen.
Hierfür übernehmen überwiegend freie Träger im Auftrag des Amtes für Kinder, Jugend und Familie Aufgaben der Jugendhilfe wie zum Beispiel die Erziehungsberatung oder ambulante Hilfe.
Telefonische Auskunft für familienbezogene Leistungen und Hilfen:
Tel.-Nr. 0180/12 33 555
Familienservicestellen - ein neues Informationsangebot der Bayer. Staatsregierung
Antworten auf die Frage:
Wer macht was?