Regelungen für die Gewährung von Kindergeld und Kinderzuschlag
Unter welchen Voraussetzungen wird Kindergeld gezahlt? Wie wird der Antrag auf Kindergeld gestellt? Wie erfolgt die Auszahlung? Wie sind Dauer und Höhe des Kindergeldes festgelegt? Wie hoch sind Einkommensgrenze und Grenzbetrag? Welche weiteren Rechte und Pflichten bestehen? Welche Regelungen gelten für behinderte Kinder?
Der Kinderzuschlag ist eine Familienleistung, die Familien im Niedrigeinkommensbereich spürbar entlastet und mit der Kinderarmut von unter 25 Jahre alten Kindern bekämpft werden soll. Ein gleichzeitiger Bezug von Arbeitslosengeld II oder Leistungen der Sozialhilfe neben dem Kinderzuschlag ist nicht möglich.
Informationen sowie Antragstellung und -bearbeitung für alle Kindergeldansprüche und Kinderzuschlag erfolgt über die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.
Telefonische Auskunft für familienbezogene Leistungen und Hilfen
Tel.-Nr. 0180/12 33 555
Familienservicestellen - ein neues Informationsangebot der Bayer. Staatsregierung
Antworten auf die Frage:
Wer macht was?