Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Was ist Grundsicherung und wer bekommt Leistungen?
Die Grundsicherung ist seit dem 01.01.2005 ein Teil der Sozialhilfeleistungen. Sie deckt den Lebensunterhalt älterer und dauerhaft voll erwerbsgeminderter Menschen. Sie umfasst in der Regel dieselben Leistungen wie die Hilfe zum Lebensunterhalt.
Anspruch haben
- Personen welche die Regelaltersgrenze erreicht haben (2012: 65 Jahre + 1 Monat) und
- Personen über 18, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.
Auf Einkommen von Kindern und Eltern wird nicht zurückgegriffen (Ausnahme: Hohe Jahreskommen der Angehörigen über 100.000 Euro). Anspruch haben nur Personen, die aus eigenem Einkommen und Vermögen der dem des Ehegatten oder Partners den Lebensunterhalt nicht bzw. nicht vollständig bestreiten können.
Die Grundsicherung wird ab dem Antragsmonat gezahlt und in der Regel für ein Jahr bewilligt. Änderungen in den persönlichen Einkommensverhältnissen sind der Beratungsstelle für Sozialleistungen mitzuteilen.