Sozialhilfe
Jeder Mensch kann in eine Notlage geraten, die er aus eigener Kraft nicht mehr bewältigen kann. Hier Hilfe zu leisten ist Aufgabe der Sozialhilfe. Auf Sozialhilfe besteht ein Rechtsanspruch, wenn Einkommen und Vermögen zur Deckung des notwendigen Lebensunterhalts nicht ausreichen. Sie haben ein Recht auf Beratung und Hilfe!
Bei allen Fragen über Sozialhilfe wenden Sie sich bitte an
AUSNAHME
Bei Fragen über Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe
wenden Sie sich bitte an
Bezirk Schwaben
Sozialhilfeverwaltung
Hafnerberg 10
86152 Augsburg
Tel.: 0821 / 3101-0
Terminvereinbarungen
für den Außensprechtag des Bezirkes Schwaben im Landratsamt Günzburg
Tel.: 0821 / 3101-216