Testament - Erbrecht
Die einfachste Art, den letzten Willen festzulegen, ist das Testament. Durch ein Testament kann der Nachlass nach eigenen Wünschen geregelt werden. Am einfachsten ist das sogenannte eigenhändige Testament, das von Hand geschrieben und mit vollem Namen, Ort und Datum unterzeichnet werden muss.
Sie können Ihr Testament jederzeit ändern oder widerrufen, wenn es nicht mehr Ihrem Willen entspricht. Grundsätzlich gilt die zeitlich letzte Niederlegung des letzten Willens. Um zu verhindern, dass ein Testament verloren geht oder beiseite geschaffen wird, hinterlegen Sie es am besten beim Amtsgericht. Bei der notariellen Beurkundung erledigt dies der Notar.
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