Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung
Jeder kann durch einen Unfall, eine Krankheit oder im Alter in die Lage kommen, dass er selbst nicht mehr handeln und keine Entscheidungen mehr treffen kann. Für diesen Fall können Sie rechtzeitig selbst bestimmen, wer dann für Sie handelt. Erteilen Sei daher frühzeitig, also noch in Zeiten geistiger Frische, eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung und legen Sie in einer Patientenverfügung Ihre Wünsche zur medizinischen Behandlung und Versorgung fest.
Rechtliche Betreuung
Unfall, Krankheit, Alter - wer entscheidet, wann man seine Angelegenheiten selbst nicht mehr regeln und keine eigenverantwortlichen Entscheidungen mehr treffen kann? Entgegen allgemeiner Meinung können nahe Angehörige nicht automatisch handeln, auch nicht Ehepartner.
Für volljährige Personen kann dann vom Betreuungsgericht ein Betreuer als gesetzlicher Vertreter bestellt werden. Dieser handelt in genau festgelegtem Umfang für die betroffenen Personen.
Die Broschüre „Das Betreuungsrecht“ des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz informiert ausführlich über das rechtliche Betreuungsverfahren.
Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung / Patientenverfügung
Eine rechtzeitig an eine Vertrauensperson erteilte Vorsorgevollmacht kann eine rechtliche Betreuung vermeiden. Umfang und Inhalt der Vorsorgevollmacht richtet sich nach den jeweiligen persönlichen Gegebenheiten.
In der Betreuungsverfügung wird für den Fall der Erforderlichkeit einer rechtlichen Betreuung die als Betreuer gewünschte Person und die Art und Weise der Betreuungsführung geregelt.
Die Patientenverfügung beinhaltet ausschließlich Wünsche und Vorstellungen für die medizinische Behandlung, aber auch Nichtbehandlung bei eigener Äußerungsunfähigkeit.
Ausführliche Informationen enthält die Broschüre „Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter“ des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz. Diese bei C.H. Beck verlegte Broschüre kann im Buchhandel erworben oder von der Homepage heruntergeladen werden.
Für Fragen und weitere Informationen stehen die Betreuungsstelle des Landratsamtes, die Betreuungsvereine im Landkreis sowie das Amtsgericht - Abteilung für Betreuungssachen - zur Verfügung.
Beratung und Information bieten auch Notare und Rechtsanwälte.
Um spätere Unklarheiten und Zweifel zu vermeiden, wird empfohlen, sich vor Erteilung einer Vollmacht ausführlich informieren und beraten zu lassen.
Ihr Direktkontakt!
Anschrift | Telefon | |
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Betreuungsstelle beim Landratsamt Günzburg | An der Kapuzinermauer 1 89312 Günzburg | nördlicher Landkreis |
Amtsgericht Günzburg | Ichenhauser Str. 16 89312 Günzburg | 08221 / 2588-0 |
Caritasverband für die Region Günzburg und Neu-Ulm e.V. - Betreuungsverein - | Zankerstr. 1a 89312 Günzburg | 08221 / 3676-12 08221 / 3676-13 |